MIT STAATLICHEN FÖRDERUNGEN DEM DIGITALISIERUNGANSPRUCH GERECHT WERDEN
Im Rahmen der Digitalisierung bieten Bund und Länder verschiedene Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen. Auch wenn digitale Technologien und Know-how in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen entscheiden, zeigen aktuelle Studien den noch großen Digitalisierungsbedarf in kleinen und mittleren Betrieben. Um die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, exisitieren staatliche Förderprogramme in Form von finanziellen Zuschüssen. Die Vielzahl an Förderinstrumenten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wie „Digital Jetzt“, „Go Digital“ oder „Go-INNO“ sollen KMU dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren. Die Förderungen konzentrieren sich daher insbesondere auf Investitionen der Unternehmen in Soft- und Hardware, konkret auf die interne und externe Vernetzung, und die Weiterbildung von Beschäftigten im Umgang mit digitalen Technologien.
ZUSCHUSS FÜR DIGITALISIERUNGSMASSNAHMEN IM RAHMEN DER ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III
Mit den aktuellen Wirtschaftshilfen können Unternehmen, die Anspruch auf die Überbrückungshilfe III haben, auch einen Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen in Höhe von einmalig bis zu 20.000 Euro erhalten. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge wurde bis zum 31. Oktober 2021 verlängert. Die Investitionen können verschieden eingesetzt werden, so etwa in Lizenzen für Videokonferenzsysteme, erstmalige SEO-Maßnahmen oder den Ausbau einer Webseite. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der möglichen Förderungsmittel für Ihr Projekt. Gemeinsam ermitteln wir die Förderfähigkeit und beantragen die Förderung.
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